1000x1000 ab sofort beantragen!

Die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen stellt dem Landessportbund NRW auch in diesem Jahr wieder Haushaltsmittel zur Förderung des Engagements der Sportvereine zur Verfügung. Der Landessportbund NRW leitet die Fördermittel auf Antrag an die Sportvereine weiter.

Antragsberechtigt sind Sportvereine, die als gemeinnützig anerkannt und Mitglied in einem dem Landessportbund NRW angeschlossenen Fachverband sowie dem zuständigen Stadt- bzw. Kreissportbund sind.

Förderfähig sind Maßnahmen der Sportvereine, die im Zeitraum 01.01.2021 – 31.12.2021 durchgeführt werden bzw. wurden und sich einem der insgesamt sieben Förderschwerpunkte zuordnen lassen. Für das Jahr 2021 gelten folgende Förderschwerpunkte:

  • Kooperation Sportverein mit Schulen
  • Kooperation Sportverein mit Kindertageseinrichtungen
  • Integration
  • Inklusion
  • Gesundheitssport
  • Sport der Älteren
  • Mädchen und Frauen im Sport
  • Reha-Sport

Im Jahr 2021 kann jeder interessierte und antragsberechtigte Sportverein einen Antrag für eine Maßnahme aus den vorgenannten Förderschwerpunkten stellen. Die zuwendungsfähigen Ausgaben dürfen für die Maßnahme 1.000 Euro nicht unterschreiten.

Ein besonderes Augenmerk wird im Jahr 2021 auf den Förderschwerpunkt „Inklusion“ gelegt. Die ersten 500 Maßnahmen mit diesem Bereich werden unabhängig vom allgemeinen Eingang der Anträge vorrangig gefördert.

Antragsverfahren 2021

Eine Antragstellung ist ab dem 15.03.2021 möglich!

Bitte stellen Sie die Förderanträge frühzeitig, da die diese in der Reihenfolge ihres Eingangs beim Landessportbund NRW bewilligt werden. Die Förderanträge können direkt im Förderportal des Landessportbundes NRW gestellt werden.