Zuschüsse und Förderungen

Wir fördern und unterstützen insbesondere unsere Mitgliedsvereine, sowie die Stadt- und Gemeindesportverbände. 

Programmbezogen fördern wir auch Kindertageseinrichtungen und Schulen, um den organisierten Sport im Kreis Warendorf zu sichern und vereinsfördernde Strukturen zu schaffen.

Hier finden Sie mögliche Förderungen und Zuschüsse (auch von anderen Organisationen und Institutionen):

Informationen für das Jahr 2023 folgen in Kürze!

 

Der KSB Warendorf gewährt seinen Mitgliedsvereinen u.a. für Jubiläen, Fahrten zu und der Durchführung von Meisterschaften Zuschüsse.

Welche dies im Detail sind und in welcher Höhe diese ausfallen entnehmen sie bitte den folgenden Dokumenten: 

 

 

Informationen rund um das Förderprogramm 1000x1000 im Jahr 2024 folgen in Kürze (stand 02.2024)

Informationen finden Sie auf der Seite des LSB NRW

Bewegungsoffensive

Die Landesregierung stellt im Rahmen einer „Bewegungsoffensive 2023" einmalig zusätzliche Mittel in Höhe von einer Million Euro für Projekte zur Verfügung. Antragsberechtigt sind der organisierte Sport (Vereine, Bünde, Verbände) sowie Institutionen und Organisationen des vereinsungebundenen Sports.
Es können Projektideen gefördert werden, die dazu geeignet sind, Kinder und Jugendliche kurzfristig wieder in Bewegung zu bringen. Insgesamt können zwischen 100 und 150 Projektideen verwirklicht werden.

Alle Infos auf der Seite der Sportjugend NRW!

Restart - Sport bewegt Deutschland (DOSB)

Das Programm „ReStart – Sport bewegt Deutschland“ wird mit 25 Millionen Euro vom Bundesministerium des Innern und für Heimat bis Ende 2023 gefördert. Das Programm besteht aus verschiedenen Säulen und Modulen (Programmbausteinen), die die Verbände, Vereine, Ehrenamtliche, Vereinsmitglieder, Kommunen und Bürger*innen ansprechen sollen. Ziel ist es u.a., nach der Corona-Pandemie wieder mehr Menschen in Deutschland in Bewegung zu bringen und für den Vereinssport zu begeistern, den Ausbildungsstau bei Übungsleitenden/Trainer*innen und Schiedsrichter*innen auszugleichen und die Vereinsentwicklung zu unterstützen.

In Abhängigkeit des Förderangebotes bestehen verschiedene Bewerbungszeiträume und Antragsberechtigungen.

Alle Informationen direkt auf der Förderseite des DOSB!

Sportvereine können jährliche zu Beginn des Jahres Zuschüsse für die Übungsleiter/innen im Verein beantragen. 

Dieser Antrag wird über das Förderportal des LSB NRW gestellt.

Bitte beachten Sie die Antragsfristen und Fördervoraussetzungen!

Richtlinien und Antrag zur Gewährung von Sonderurlaub nach dem Sonderurlaubsgesetz NRW

Arbeitnehmer/-innen, die ehrenamtlich in der Jugendhilfe tätig sind, können für die leitende und helfende Tätigkeit, die in Jugendferienlagern, bei Jugendreisen, Jugendwanderungen, Jugendfreizeit- und Jugendsportveranstaltungen, internationalen Jugendbegegnungen, ausgeübt wird, nach dem Sonderurlaubsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen bis zu 8 Arbeitstage pro Kalenderjahr unbezahlten Sonderurlaub bei ihrem Arbeitgeber beantragen.

Erstattung des Verdienstausfalls

Der Verdienstausfall, der durch die unbezahlte Freistellung entsteht, kann mit Landesjugendplanmittel -nach Antragstellung- ausgeglichen werden.

Stellen Sie »hier Ihren Online-Antrag auf Gewährung von Sonderurlaub

Weitere Informationen können sie auf der Themenseite des LSB NRW nachlesen

Mit dem Kinder und Jugendförderungsgesetz - (3. AG-KJHG – KJFÖG) wurde die Landesregierung verpflichtet, für jede Legislaturperiode einen Kinder- und Jugendförderplan zu erstellen. Dieser liegt vor und enthält die Ziele und Aufgaben der Kinder- und Jugendförderung auf Landesebene. In den Richtlinien gibt es genauere Informationen zu den einzelnen Förderpositionen. Das Team des Landesjugendamtes Westfalen unterstützt Sie gerne bei der Antragsstellung und bei Fragen.

Die MünsterlandKarte ist eine einfache und praktische Abrechnungslösung des Jobcenters Kreis Warendorf, um bewilligte Leistungen aus dem Bildungspaket in Anspruch nehmen zu können.

Nutzen Sie diese Möglichkeit, um an den Angeboten unserer Sportvereine teilhaben zu können. 

Sport zu machen sollte jedem offen stehen!

Weitere Informationen gibt es auf der Seite des Jobcenter Kreis Warendorf

Die Ehrenamtskarte ist Ausdruck der Wertschätzung für den großen ehrenamtlichen Einsatz der Bürgerinnen und Bürgern und verbindet diese Würdigung mit einem praktischen Nutzen. Menschen, die sich in besonderem zeitlichem Umfang für das Gemeinwohl engagieren, können mit der Karte die Angebote öffentlicher, gemeinnütziger und privater Einrichtungen vergünstigt nutzen.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Landesregierung NRW